Artikel
Verwalten Sie wiederverwendbare Leistungspositionen und Auslagenvorlagen für Ihre Rechnungen.
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Was sind Artikel?
Artikel sind vordefinierte Leistungspositionen und Auslagenvorlagen, die Sie einmalig anlegen und dann bei der Rechnungserstellung immer wieder verwenden können. Typische Beispiele sind Pauschalen, Kopierkosten, Portogebühren oder regelmäßig abgerechnete Dienstleistungen.
Artikel funktionieren als Vorlagen: Wenn Sie einen Artikel in eine Rechnung übernehmen, werden Bezeichnung, Preis und Einheit automatisch übertragen. Nachträgliche Änderungen am Artikel haben keinen Einfluss auf bereits erstellte Rechnungen.
Richten Sie häufig genutzte Positionen einmalig als Artikel ein. Bei der Rechnungserstellung werden Bezeichnung, Stückpreis und Einheit automatisch eingefügt – ohne erneute Eingabe.
Kategorien
Jeder Artikel wird einer der drei Kategorien zugeordnet:
| Kategorie | Verwendung | Beispiele |
|---|---|---|
| Auslage | Durchlaufende Kosten, die dem Mandanten weiterberechnet werden | Porto, Kopien, Gerichtsgebühren, Zustellkosten |
| Dienstleistung | Erbrachte Leistungen mit individuellem Stundensatz oder Festpreis | Beratungsstunde, Recherche, Übersetzung |
| Pauschale | Pauschal abgerechnete Positionen mit Festbetrag | Kommunikationspauschale, Aktenpauschale |
Die Kategorisierung dient der Übersichtlichkeit – in der Rechnungsmaske werden Artikel gruppiert nach Kategorie angezeigt, sodass Sie die gewünschte Position schnell finden.
Artikel erstellen
Navigieren Sie zu Finanzen → Artikel und klicken Sie auf Neuer Artikel.
Felder
| Feld | Beschreibung | Pflichtfeld |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Name des Artikels, wie er in der Rechnung erscheint | Ja |
| Beschreibung | Optionale Detailbeschreibung für interne Zwecke | Nein |
| Stückpreis | Preis pro Einheit in Euro (netto) | Ja |
| Einheit | Abrechnungseinheit, z.B. „Stück", „Stunden", „Seiten", „Pauschal" | Nein (Standard: Stück) |
| Kategorie | Auslage, Dienstleistung oder Pauschale | Ja |
| MwSt.-befreit | Wenn aktiv, wird für diesen Artikel keine Mehrwertsteuer berechnet | Nein (Standard: nein) |
| Aktiv | Inaktive Artikel erscheinen nicht mehr in der Rechnungsmaske | Nein (Standard: ja) |
Artikel bearbeiten & löschen
In der Artikelliste (Finanzen → Artikel) können Sie jeden Eintrag über die Schaltflächen in der Zeile bearbeiten oder löschen.
Wenn Sie einen Artikel bearbeiten, werden bestehende Rechnungspositionen nicht verändert. Jede Rechnungsposition speichert beim Erstellen eine eigene Kopie der Daten. Das gewährleistet die Unveränderlichkeit finalisierter Rechnungen.
Artikel deaktivieren statt löschen
Wenn ein Artikel nicht mehr genutzt werden soll, aber noch in alten Rechnungen referenziert wird, empfiehlt sich das Deaktivieren anstelle des Löschens. Deaktivierte Artikel tauchen nicht mehr in der Auswahl bei neuen Rechnungen auf, bleiben aber in der Historie erhalten.
Verwendung in Rechnungen
Beim Erstellen oder Bearbeiten einer Rechnung können Sie unter Position hinzufügen direkt auf Ihre Artikel zugreifen:
-
Position hinzufügen
Klicken Sie in der Rechnungsmaske auf + Position hinzufügen.
-
Artikel auswählen
Wählen Sie im Dropdown einen gespeicherten Artikel aus. Bezeichnung, Stückpreis und Einheit werden automatisch übertragen.
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Menge anpassen
Passen Sie die Menge nach Bedarf an. Der Gesamtbetrag der Position wird automatisch berechnet (Menge × Stückpreis).
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Beschreibung anpassen (optional)
Die übertragene Bezeichnung kann für diese Rechnungsposition individuell angepasst werden, ohne den Ursprungsartikel zu verändern.
Sie können Rechnungspositionen auch ohne Vorlage frei eingeben. Artikel sind eine optionale Erleichterung, keine Pflicht.
Mehrwertsteuer
Rechtsanwälte sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und berechnen 19 % MwSt. auf ihre Leistungen. Bestimmte Positionen können jedoch von der Umsatzsteuer befreit sein:
- Gerichtsgebühren und Gerichtskostenvorschüsse – werden ohne MwSt. weitergegeben
- Fremdkosten – durchlaufende Posten, die nicht zur Vergütung gehören
Setzen Sie für solche Artikel die Option MwSt.-befreit, damit auf diese Position keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.