Forderungen
Verfolgen Sie offene Forderungen, Verzugszinsen nach § 288 BGB und Ratenzahlungsvereinbarungen.
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Was sind Forderungen?
Eine Forderung repräsentiert einen ausstehenden Zahlungsanspruch gegenüber einem Mandanten oder Dritten. Im Gegensatz zu einer Rechnung, die die erbrachte Leistung dokumentiert, steht bei der Forderung die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vordergrund – inklusive laufender Zinsberechnung und Zahlungsverfolgung.
Forderungen können eigenständig oder verknüpft mit einer bestehenden Rechnung angelegt werden. Typische Anwendungsfälle:
- Unbezahlte Rechnung zur Forderung mit Verzugszinsen weiterführen
- Ratenzahlungsvereinbarung mit automatischer Fälligkeitsüberwachung
- Gerichtlich geltend gemachte Forderungen mit laufendem Zinslauf verfolgen
- Tagaktuellen Gesamtbetrag inkl. aufgelaufener Zinsen jederzeit abrufen
Im Menüpunkt Forderungen wird ein roter Badge mit der Anzahl überfälliger Ratenzahlungen angezeigt, sobald Zahlungstermine verstrichen sind.
Forderung erfassen
Es gibt zwei Wege, eine neue Forderung anzulegen:
Aus einer Rechnung heraus
Der schnellste Weg: Öffnen Sie eine unbezahlte Rechnung und klicken Sie auf Als Forderung erfassen. Der offene Restbetrag der Rechnung wird automatisch als Hauptforderungsbetrag übernommen und die Rechnung mit der neuen Forderung verknüpft.
Manuell anlegen
Navigieren Sie zu Finanzen → Forderungen → Neue Forderung und füllen Sie die Felder manuell aus. Dies eignet sich für Forderungen, denen keine Rechnung in KanzleiSimple zugrunde liegt.
Forderungsbeträge
Eine Forderung setzt sich aus bis zu drei Komponenten zusammen. Die Aufteilung ist relevant für die korrekte Zinsberechnung und die gesetzliche Tilgungsreihenfolge nach § 367 BGB:
| Komponente | Beschreibung | Zinspflichtig |
|---|---|---|
| Hauptforderung | Der eigentliche Zahlungsanspruch, z.B. aus Honorar oder Schadensersatz | Ja |
| Zinspflichtige Kosten | Anwaltskosten und Auslagen, auf die Verzugszinsen anfallen | Ja |
| Nicht zinspflichtige Kosten | Gerichtsgebühren, Zustellkosten – werden ohne Zinsaufschlag weiterberechnet | Nein |
KanzleiSimple berechnet die aufgelaufenen Zinsen für Hauptforderung und zinspflichtige Kosten täglich und zeigt den aktuellen Gesamtbetrag stets aktuell an.
Verzugszinsen
Im Verzugsfall haben Gläubiger nach § 288 BGB Anspruch auf Verzugszinsen. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst) zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags:
| Forderungsart | Aufschlag auf Basiszinssatz |
|---|---|
| Verbrauchergeschäfte (§ 288 Abs. 1 BGB) | + 5 Prozentpunkte |
| Handelsgeschäfte / B2B (§ 288 Abs. 2 BGB) | + 9 Prozentpunkte (Standard in KanzleiSimple) |
Zinssatz konfigurieren
Beim Anlegen einer Forderung legen Sie fest:
- Zinsbeginn: Ab welchem Datum Zinsen auflaufen (typischerweise der Tag nach Fälligkeit der Rechnung)
- Aufschlag: Standard 9 Prozentpunkte (für Verbraucher ggf. auf 5 anpassen)
- Fester Zinssatz: Optional kann ein fixer Prozentsatz hinterlegt werden (überschreibt die automatische BGB-Berechnung)
KanzleiSimple pflegt die aktuellen Basiszinssätze der Deutschen Bundesbank. Die Zinsberechnung berücksichtigt automatisch alle Satzänderungen ab dem jeweiligen Gültigkeitsdatum – ohne manuellen Eingriff.
Ratenzahlungsvereinbarung
Wenn mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart wurde, können Sie dies direkt in der Forderung hinterlegen:
| Einstellung | Optionen |
|---|---|
| Zahlungsart | Einmalzahlung oder Ratenzahlung |
| Ratenbetrag | Betrag je Rate in Euro |
| Intervall | Monatlich, Vierteljährlich, Halbjährlich |
| Erste Rate fällig am | Datum der ersten Zahlung |
KanzleiSimple berechnet automatisch das nächste Fälligkeitsdatum nach jeder erfassten Zahlung. Überfällige Ratentermine werden in der Forderungsübersicht rot hervorgehoben.
Zahlungen erfassen
Jede eingegangene Zahlung wird mit Betrag, Datum und optionalem Verwendungszweck erfasst. KanzleiSimple verteilt den Zahlungsbetrag automatisch gemäß der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge nach § 367 BGB:
-
1. Nicht zinspflichtige Kosten
Gerichtsgebühren und andere zinsfreie Auslagen werden zuerst getilgt.
-
2. Zinsen auf zinspflichtige Kosten
Die aufgelaufenen Zinsen auf Anwaltskosten und Auslagen.
-
3. Zinspflichtige Kosten
Die Anwaltsgebühren und Auslagen selbst (Kapital der Kostenposition).
-
4. Zinsen auf die Hauptforderung
Die aufgelaufenen Verzugszinsen auf den Hauptbetrag.
-
5. Hauptforderung
Zuletzt wird das Kapital der Hauptforderung getilgt.
Falls eine abweichende Tilgungsreihenfolge vertraglich vereinbart wurde (z.B. schuldnerfreundliche Reihenfolge), kann diese pro Forderung individuell konfiguriert werden.
Nach jeder Zahlung wird der verbleibende Restbetrag inklusive der bis zum Zahlungsdatum aufgelaufenen Zinsen neu berechnet. Mehrere Teilzahlungen sind möglich.
Status
Jede Forderung befindet sich in einem der folgenden Zustände:
| Status | Beschreibung |
|---|---|
| Aktiv | Forderung wird verfolgt, Zinslauf läuft, Zahlungen werden erwartet |
| Beglichen | Forderung vollständig bezahlt – wird automatisch gesetzt, wenn der Restbetrag 0 erreicht |
| Gerichtlich | Klage eingereicht oder Mahnbescheid erwirkt – dokumentiert den Verfahrensstand |
| Abgebrochen | Forderung wird nicht weiter verfolgt (z.B. Vergleich, Verjährung, Uneinbringlichkeit) |
Forderungsaufstellung (PDF)
Für jede Forderung kann eine tagaktuelle Forderungsaufstellung als PDF exportiert werden. Das Dokument enthält:
- Aufschlüsselung aller Forderungskomponenten (Hauptforderung, Kosten, Zinsen)
- Zinslauf mit aktuellem Basiszinssatz und Berechnungszeitraum
- Alle bisher eingegangenen Zahlungen mit Buchungsverteilung
- Gesamtrestbetrag zum Exportdatum
Die Aufstellung eignet sich als Anlage für Mahnschreiben, Klageanträge oder zur Vorlage bei Gericht.